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Buben und Dame
Prawitt & Kuhlmann GbR
Cuxhavener Str.7
28217 Bremen
Tel. +49(0)421 38 01 09 61
Fax +49(0)421 38 01 09 69
info[at]bubenunddame.de
Amtsgericht Bremen
USt-idNr. DE257041703
Buben und Dame GbR / Bikini BPM - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Allgemeines
Für alle Leistungen wie Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter (z. B. Künstler) zwischen dem Kunden und Buben und Dame / Bikini BPM, vertreten durch Sandra Prawitt und Sebastian Kuhlmann, Cuxhavener Str. 7 in 28217 Bremen -nachfolgend Agentur genannt - gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
§ 1.1. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
§ 2. Agentur Leistungsumfang
§ 2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
§ 2.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht (aufgrund dieser Abweichungen) dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
§ 2.3. Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und weiteren Beteiligten Personen/ Dienstleistungen.
§ 3. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Agentur-Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend.
§ 4. Agentur-Leistung und Honorar
§ 4.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
§ 4.2. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50 % zu verlangen.
§ 4.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
§ 5. Präsentation von Angeboten
Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation/ Angebotserstellung per Post/per Email/ per Fax keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Angebot Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen oder anderen Agenturen zum Vergleich vorzulegen.
§ 6. Urheberschutz und Eigentumsrecht
§ 6.1. Alle Leistungen der Agentur wie Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc. auch einzelne Teile daraus, bleiben stets Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne vorherige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
§ 6.2. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
§ 6.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, die Zustimmung der Agentur erforderlich ist (unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist) . Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte individuelle Vergütung zu.
§ 7. Kündigung
§ 7.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen. Dies ist wie folgt gestaffelt:
- bis zu 6 Monaten vor dem Veranstaltungsdatum = 25 % des vereinbarten Honorars / - bis zu 4 Monaten vor dem Veranstaltungsdatum = 50 % des vereinbarten Honorars / - ab 3 Monate vor dem Veranstaltungsdatum = 100 % des vereinbarten Honorars.
§ 7.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird. Insbesondere auch, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.
§ 8. Haftung
§ 8.1. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
§ 8.2. Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen. Es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
§ 8.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
§ 8.4. Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
§ 8.5. Der Kunde/ Veranstalter verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen und trägt grundsätzlich die Kosten für die Gema, KSK und anfallende Kosten für die Anreise/Übernachtung der Künstler/Agenturmitarbeiter.
§ 9. Zahlung
§ 9.1. Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz als vereinbart.
§ 10. Schadenersatz und Gewährleistung
§ 10.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
§ 10.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
§ 11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Bremen vereinbart.
§ 12. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§ 13. Nebenabreden - Schriftform
§ 13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (Veranstaltungsdatum).
§ 13.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im übrigen nicht berührt.
§ 13.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
Stand April 2008
Buben und Dame GbR / Bikini BPM - Haftungsausschluss
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